Das aktuelle Leitungsgremium der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchengemeinde Minden, der sogenannte Kreis der Bevollmächtigten (auch Bevollmächtigten Ausschuss genannt), hat dem Gemeindepädagogen dieser Kirchengemeinde, Stefan Nowak, fristgerecht zum 31.3.2025 gekündigt. Diese Kündigung hat für Irritationen in der Gemeindeöffentlichkeit gesorgt. Wir, der Bevollmächtigten Ausschuss und ich als Superintendent, können uns aktuell leider nicht zu den Gründen der Kündigung äußern. Ich hatte nach Ausstellung der Kündigung S. Nowak angeboten, die Kommunikation dieser Kündigung gemeinsam zu verab­reden. Dazu war er nicht bereit und hat dies ausdrücklich abgelehnt. Am 18. Dezember 2024 hat der Bevollmächtigten Ausschuss auf einer Sondersitzung des Gemeindebeirates der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchen­ge­meinde darüber informiert, dass die Kündigung zum 31.3.2025 ausgesprochen wurde. Wir haben dabei vermieden, die Gründe zu benennen, da die Güte­verhandlung vor dem Arbeitsgericht am 9.1.2025 noch bevorstand und wir keinen Rechtsfehler begehen wollten. Nur Stefan Nowak selbst hätte uns die Erlaubnis geben dürfen, den Gemeindebeirat über die Gründe der Kündigung zu informieren. Er nahm an der Sitzung teil, hat uns aber keine Erlaubnis erteilt, obwohl er dazu von Mitgliedern des Gemeindebeirates aufgefordert wurde. Stattdessen hat er anschließend eine Beschwerde bei der für die Ev. Kirche v. Westfalen zuständigen Datenschutzbeauftragten der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingereicht. Außerdem hat er eine Kündigungsschutzklage eingereicht und das Angebot des Arbeitsgerichtes zur gütlichen Einigung abgelehnt. Nun hat die Rechtsabteilung im Landeskirchenamt der Ev. Kirche v. Westfalen uns inzwischen dringend geraten, keine Auskunft über die Gründe der Kündigung zu geben, bis das Arbeitsgericht in diesem Fall am 18.3.2025 ein Urteil gesprochen haben wird. Daraufhin hat der Bevollmächtigten Ausschuss entschieden, die bereits für den 17.2.2025 geplante Gemeindeversammlung, die über die Hintergründe der Kündigung informieren sollte, nicht durchzuführen.

Inzwischen hat S. Nowak beim Arbeitsgericht erfolgreich eine Fristverlängerung beantragt. Daraufhin hat das Gericht den angesetzten Termin verschoben. Wir war­ten aktuell darauf, dass uns das Gericht einen neuen passenden Termin mitteilt. Diese Verschiebung bedauere ich außerordentlich, denn dadurch verschiebt sich leider auch die Möglichkeit, über die Gründe der Kündigung öffentlich kommunizieren zu können. Die wurde uns inzwischen von der Datenschutzbeauftragten der Ev. Kirche in Deutschland (EKD), bei der uns Stefan Nowak angezeigt hatte, bekräftigt. Dennoch wird die vom Bevollmäch­tigten Ausschuss geplante Informationsveranstaltung am 9. April 2025 um 18.00 Uhr im St. Jakobus-Gemeindezentrum, Menzelstr. 1 in Minden-Häverstädt stattfinden. Dann wird über die Zukunft der Arbeit in der Ev.-luth. St. Jakobus-Kirchengemeinde informiert werden. Alle interessierten Gemeindeglieder sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Wir werden dann aber nicht über die Kündigung von Stefan Nowak verhandeln können.

Tatsache ist, dass diese Kündigung nicht willkürlich ausgesprochen worden ist. Ihr gingen zahlreiche Gespräche mit S. Nowak voraus, in denen ihm die Gründe klar kommuniziert worden sind.

Die Kinder- und Jugendarbeit der Ev.-Luth. St.-Jakobus-Kirchengemeinde wird nach der Entlassung des Gemeindepädagogen Stefan Nowak neu aufgestellt und fortgesetzt werden.

Auch die für Sonntag, 18.5.2025, geplante Konfirmation in der St.-Jakobus-Kirchengemeinde wird stattfinden.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass nähere Auskünfte zum jetzigen Zeitpunkt aus den oben genannten Gründen nicht erteilt werden können.

Der Bevollmächtigten Ausschuss als Leitungsgremium der Kirchengemeinde und der Kreissynodalvorstand als Leitungsgremium des Ev. Kirchenkreises Minden und auch ich ganz persönlich bedauern, dass es trotz intensiver Bemühungen nicht gelungen ist, die Kündigung abzuwenden.

 

Michael Mertins