Mit einem Urteil vom 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht jedem Menschen das Recht eingeräumt, selbstbestimmt zu sterben. Das Urteil gilt sogar unabhängig von schwerer Krankheit oder unerträglichen Schmerzen.
In Kirche und Diakonie hat das Urteil für intensive Diskussionen gesorgt. Ein Beitrag von Pfarrer Ulrich Lilie, Professor Dr. Reiner Anselm und Professorin Dr. Isolde Karle in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) widmete sich der Frage, ob es zu den Aufgaben diakonischer und kirchlicher Einrichtungen gehören sollte, unter bestimmten Umständen Menschen professionell und verantwortungsvoll beim Suizid zu unterstützen (10. Januar 2021). Lilie ist Präsident der Diakonie Deutschland, Anselm lehrt Theologische Ethik in München und ist Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung bei der EKD, Karle lehrt Praktische Theologie in Bochum.
Diese Position führender Theologen – und die Reaktionen darauf – haben der Kirchenkreis Minden und die Diakonie Stiftung Salem zum Anlass genommen, die eigene Position zu bestimmen. Dabei ist nach ausführlicher Erörterung in diversen Gremien ein Diskussionspapier entstanden, das nun auf der Internetseite des Kirchenkreises einzusehen ist.
„Im Mittelpunkt unserer Diskussionen stand die Frage, was das Gesetz und die Überlegungen in dem FAZ-Artikel für die konkrete Arbeit in kirchlich-diakonischen Einrichtungen bedeutet“, erklärt Superintendent Michael Mertins. Letztlich könne man sich im Kirchenkreis Minden nicht vorstellen, Menschen professionell beim Suizid zu assistieren. Kirche und Diakonie stünden vielmehr schon immer dafür, Leben zu schützen und zu erhalten.
Das Positionspapier des Evangelischen Kirchenkreises Minden und der Diakonie Stiftung Salem finden Sie hier.